In der VergabeR 2020, 1 ff. ist mein neuer Aufsatz zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (Teil 2) erschienen, der an den ersten Teil in VergabeR 2019, 8 ff. anknüpft.
Der Beitrag beleuchtet die neuesten Entwicklungen zu der umstrittenen Frage, ob die Auftragswerte aller Objekt- und Fachplanungsleistungen eines Vorhabens zu addieren sind. Neben den Auswirkungen der grundstürzenden Entscheidung des EuGH (Urt. v. 04.07.2019, Rs. C-377/17, VergabeR 2019, 614) zu den Mindestsätzen und Höchstsätzen der HOAI auf vergaberechtliche Ausschreibungen widmet sich der Aufsatz u.a. auch der Doppelwertung von Referenzen auf Eignungs- und Zuschlagsebene, dem Umgang mit Bieterpräsentationen (insb. VK Südbayern, Beschl. v. 02.04.2019, Z3-3-3194-1-43-11/1) und den fortbestehenden Risiken von Schulnotenwertungen insbesondere durch Jurys.