Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht

Über die vorstehenden Tätigkeitsfelder hinaus beraten meine Kollegen und ich im VERWALTUNGSRECHT Kommunen jeder Größe von der Gemeinde bis zur Großstadt, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände und kommunale Eigengesellschaften in weiteren verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere zu kommunalrechtlichen Fragestellungen, wie kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten, zum Geschäftsgang und der Beschlussfassung im Gemeinderat, zum kommunalen Haushaltsrecht oder zu kommunalaufsichtlichen Schritten.

Unternehmen und Privatpersonen beraten und vertreten wir gegen verwaltungsrechtliche Bescheide aller Art, aber auch zu Fragen des VERFASSUNGSRECHTS, namentlich bei Petitionen an Landtage, Verfassungsbeschwerden insbesondere zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder Beschwerden zum Europäischen Menschengerichtshof (EGMR) wegen Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).