Öffentliches Wirtschaftsrecht

Im ÖFFENTLICHEN WIRTSCHAFTSRECHT stehen wir als Berater für die Öffentliche Hand und für Unternehmen zur Verfügung, insbesondere

  • bei der Gestaltung öffentlich-rechtlicher Verträge,
  • Subventionen und Beihilfen,
  • zum Kommunalen Unternehmensrecht, 
  • zum Kommunalen Haushaltsrecht,
  • zu Public-private-partnerships,
  • im Handwerksrecht, Gewerberecht und Kammerrecht,
  • bei der Staatlichen Aufsicht über Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft
  • einschließlich der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Grundlagen (EU-Grundfreiheiten, Richtlinien und Verordnungen).