Im ÖFFENTLICHEN WIRTSCHAFTSRECHT stehen wir als Berater für die Öffentliche Hand und für Unternehmen zur Verfügung, insbesondere
- bei der Gestaltung öffentlich-rechtlicher Verträge,
- Subventionen und Beihilfen,
- zum Kommunalen Unternehmensrecht,
- zum Kommunalen Haushaltsrecht,
- zu Public-private-partnerships,
- im Handwerksrecht, Gewerberecht und Kammerrecht,
- bei der Staatlichen Aufsicht über Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft
- einschließlich der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Grundlagen (EU-Grundfreiheiten, Richtlinien und Verordnungen).