Förderrecht und EU-Beihilferecht

Wir beraten Zuwendungsgeber und -empfänger im FÖRDERRECHT UND EU-BEIHILFERECHT zu

  • der beihilferechtlichen Zulässigkeit der Förderung von Unternehmen durch die Öffentliche Hand im Bereich Wirtschaft, Kultur, Tourismus oder Infrastrukturmaßnahmen,
  • förderrechtlichen Voraussetzungen für Zuwendungen aus Landes- oder Bundesmitteln (Interessenbekundungsverfahren, KMU-Eigenschaft etc.),
  • Rückforderungen von Fördermitteln wegen Vergabeverstößen,
  • Beanstandungen der überörtlichen Rechnungsprüfung.

Von mir begleitet wurden Betrauungsakte, Private-Investor-Tests, De-minimis-Lösungen und andere maßgeschneiderte beihilferechtliche Lösungen für Zuwendungen, u.a. für mehrere Thermal- und Freizeitbäder, zwei Krankenhäuser, ein Messestandort, drei Gründer- und Technologiezentren, mehrere Seilbahnen und eine Skiflugschanze.