Wir beraten Zuwendungsgeber und -empfänger im FÖRDERRECHT UND EU-BEIHILFERECHT zu
- der beihilferechtlichen Zulässigkeit der Förderung von Unternehmen durch die Öffentliche Hand im Bereich Wirtschaft, Kultur, Tourismus oder Infrastrukturmaßnahmen,
- förderrechtlichen Voraussetzungen für Zuwendungen aus Landes- oder Bundesmitteln (Interessenbekundungsverfahren, KMU-Eigenschaft etc.),
- Rückforderungen von Fördermitteln wegen Vergabeverstößen,
- Beanstandungen der überörtlichen Rechnungsprüfung.
Von mir begleitet wurden Betrauungsakte, Private-Investor-Tests, De-minimis-Lösungen und andere maßgeschneiderte beihilferechtliche Lösungen für Zuwendungen, u.a. für mehrere Thermal- und Freizeitbäder, zwei Krankenhäuser, ein Messestandort, drei Gründer- und Technologiezentren, mehrere Seilbahnen und eine Skiflugschanze.