Vergaberecht

Wir beraten Sie im VERGABERECHT rund um Ausschreibungen von Bauleistungen, Lieferleistungen und Dienstleistungen im Oberschwellenbereich (VOB/A EU, VgV, SektVO) und im Unterschwellenbereich (VOB/A, UVgO). Das Beratungsspektrum umfasst

  • die Vorbereitung von Vergabeverfahren (Prüfung von Ausschreibungspflichten, Wahl der richtigen Verfahrensart, Eignungs- und Zuschlagskriterien);
  • die Durchführung von Vergabeverfahren von der rechtlichen Begleitung bis zum full-service-Paket mit Antworten auf Bieterfragen, Umgang mit Rügen, Prüfung und Wertung von Teilnahmeanträge und Angeboten, Ausschluss von Teilnehmern/Bietern und Informationsschreiben über den beabsichtigten Zuschlag sowie
  • Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und -senaten.

Zu meinen Referenzen zählen die laufende Beratung von Gemeinden, Landkreisen und Bezirken sowie von Landesbehörden, aber auch von Auftragnehmern, insb. bei 

  • Infrastrukturprojekten, wie Bauaufträgen und Baukonzession, sowie Architekten- und Planungsleistungen einschließlich Projektsteuerungsleistungen für Altenheime, Parkhäuser, Rathäuser, Schulbauten, Thermen und Schwimmbäder, Theater, Sportstätten für Großsportereignisse, Museen u.v.a.;
  • der Beschaffung von Lieferungen und Dienstleistungen, etwa von Büchereibussen und Gefangenentransportern, kommunalen Bauhoffahrzeugen, IT-Ausstattung von Schulen, ärztliche Fahrdienstleistungen, Sicherheitsdienste, Catering, Wäscherei- und Reinigungsdienste etc.

Bei vergaberechtlichen Fragestellungen arbeite ich eng mit Rechtsanwalt Wolfgang Schneider, ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer Südbayern, zusammen.