Umweltrecht

Wir beraten und vertreten Unternehmen und die Öffentliche Hand im UMWELTRECHT, insbesondere in den Bereichen des

  • Immissionsschutzrechts (BImSchG, TA Lärm, GIRL etc.),
  • Naturschutzrechts (BNatSchG und BayNatSchG) von der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, über den Biotopschutz und förmlich unter Schutz gestellte Gebiete (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet etc.), Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) bis hin zum allgemeinen und besonderen Artenschutz,
  • Wasserrechts (WHG und BayWG) einschließlich erlaubnispflichtiger Gewässernutzungen, Gewässerausbau (Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren), Gemeingebrauch und Anlagen an Gewässern und
  • des Bodenschutzrechts (BBodSchG), insbesondere zum Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten, Ausgleichsansprüchen etc.