Wir beraten und vertreten Unternehmen und die Öffentliche Hand im UMWELTRECHT, insbesondere in den Bereichen des
- Immissionsschutzrechts (BImSchG, TA Lärm, GIRL etc.),
- Naturschutzrechts (BNatSchG und BayNatSchG) von der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, über den Biotopschutz und förmlich unter Schutz gestellte Gebiete (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet etc.), Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) bis hin zum allgemeinen und besonderen Artenschutz,
- Wasserrechts (WHG und BayWG) einschließlich erlaubnispflichtiger Gewässernutzungen, Gewässerausbau (Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren), Gemeingebrauch und Anlagen an Gewässern und
- des Bodenschutzrechts (BBodSchG), insbesondere zum Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten, Ausgleichsansprüchen etc.