Öffentliches Baurecht

Meine Kollegen und ich beraten Sie im ÖFFENTLICHEN BAURECHT mit allen bei der Schaffung von Baurecht auftretenden Rechtsfragen: 

  • Bauplanungsrecht (Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Satzungen nach BauGB),
  • städtebauliche Verträge, 
  • Bauordnungsrecht (Baugenehmigungsverfahren, Brandschutz, Stellplätze, Barrierefreiheit etc.), 
  • Raumordnungsrecht (Ziele und Grundsätze aus dem Landesentwicklungsprogramm und den Regionalplänen),
  • Immissionsschutzrecht, 
  • Denkmalschutzrecht oder
  • Naturschutz und Artenschutz.

Das Beratungsspektrum umfasst Einzelgenehmigungsverfahren ebenso wie die Ausweisung neuer Baugebiete, Gewerbe- und Industrieansiedlungen, Infrastrukturmaßnahmen, wie straßen- oder eisenbahnrechtliche Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, bis hin zu Sondergenehmigungsverfahren, wie Bau- und Betriebsgenehmigungen für Seilbahnen.