Meine Kollegen und ich beraten Sie im ÖFFENTLICHEN BAURECHT mit allen bei der Schaffung von Baurecht auftretenden Rechtsfragen:
- Bauplanungsrecht (Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Satzungen nach BauGB),
- städtebauliche Verträge,
- Bauordnungsrecht (Baugenehmigungsverfahren, Brandschutz, Stellplätze, Barrierefreiheit etc.),
- Raumordnungsrecht (Ziele und Grundsätze aus dem Landesentwicklungsprogramm und den Regionalplänen),
- Immissionsschutzrecht,
- Denkmalschutzrecht oder
- Naturschutz und Artenschutz.
Das Beratungsspektrum umfasst Einzelgenehmigungsverfahren ebenso wie die Ausweisung neuer Baugebiete, Gewerbe- und Industrieansiedlungen, Infrastrukturmaßnahmen, wie straßen- oder eisenbahnrechtliche Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, bis hin zu Sondergenehmigungsverfahren, wie Bau- und Betriebsgenehmigungen für Seilbahnen.