Die Auswirkungen der HOAI-Entscheidungen des EuGH auf die kommunale Vergabe von Architektenleistungen

In der KommP Bayern erscheint mein Artikel zu den Auswirkungen der HOAI-Entscheidung des EuGH (Urt. v. 04.07.2019 – Rs. C-377/17) auf die kommunale Auftragsvergabe von Architekten- und Planungsleistungen. Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts darf das Preisrecht der HOAI bis auf Weiteres bei der Auftragsvergabe nicht mehr angewendet werden. Kein Angebot darf daher ausgeschlossen werden, weil„Die Auswirkungen der HOAI-Entscheidungen des EuGH auf die kommunale Vergabe von Architektenleistungen“ weiterlesen